- erwähntermaßen
- er|wähn|ter|ma|ßen (Amtssprache)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
erwähntermaßen — er|wähn|ter|ma|ßen <Adv.> ↑ [ maßen] (Papierdt., veraltet): wie bereits erwähnt. * * * er|wähn|ter|ma|ßen <Adv.> [↑ maßen] (Papierdt., veraltet): wie bereits erwähnt: e. sind wir zu Gesprächen bereit … Universal-Lexikon