erwähntermaßen

erwähntermaßen
er|wähn|ter|ma|ßen (Amtssprache)

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • erwähntermaßen — er|wähn|ter|ma|ßen <Adv.> ↑ [ maßen] (Papierdt., veraltet): wie bereits erwähnt. * * * er|wähn|ter|ma|ßen <Adv.> [↑ maßen] (Papierdt., veraltet): wie bereits erwähnt: e. sind wir zu Gesprächen bereit …   Universal-Lexikon

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